Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

 

Allgemeine Informationen

Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist aufgrund von Europa-einheitlichen Vorgaben in nationales Rcht umgesetzt worden und als Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG) vom Bundestag verabschiedet. Es trat zu Mitte Juni 2023 in Kraft.

Jedes Unternehmen bzw. jede Institution mit mehr als 50 Mitarbeitenden muss eine sogenannte Meldestelle einrichten, die sich um eingehende Hinweise kümmert. Bei bis zu 250 Mitarbeitenden ist eine Frist zur Umsetzung bis Anfang Dezember 2023 vorgesehen - für alle anderen gilt die Umsetzungspflicht ab dem 15.06.2023.

Das Hinweisgeberschutzgesetzt bietet Personen, die auf Missstände in einem Unternehmen oder einer Organisation hinweisen, Schutz vor Repressalien. Gleichzeitig verpflichtet es Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um etwaigen Meldungen nachzugehen. Soweit Unternehmen den Verpflichtungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) nicht nachkommen, können Sie durch Bußgelder sanktioniert werden. Es sind verschiedene Meldekanäle und eine Meldestelle einzurichten.

 

Was gemeldet werden kann

Grundsätzlich kann an die Meldestelle alles gemeldet werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) findet aber nur auf Rechtsverstöße aus bestimmten beruflichen Bereichen der meldenden Person Anwendung.

Folgende Bereiche für Rechtsverstöße sind gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) von besonderer Relevanz:

  • Auftragswesen
  • Finanzsektor (inklusive Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung)
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Datenschutz
  • Finanz- und Steuerrecht
  • Straf- und Bußgeldrecht
  • Verkehrsrecht (inklusive Straße, Schiene, Wasser und Lust)

 

Die Meldestelle des AWO Kreisverbandes Werra-Meißner e.V.

Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Werra-Meißner e.V. nimmt die gesetzlichen Vorgaben ernst und hat die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Verpflichtungen erfüllt. Es wurde eine externe Meldestelle eingerichtet, die unabhängig eingehende Meldungen prüft und die notwendigen Folgemaßnahmen einleitet. Die Vertraulichkeit ist dabei gewahrt. Gegenüber der AWO als verantwortlicher Stelle werden Informationen anonym übermittelt; nur die Meldestelle kennt die Identität der meldenden Person.

 

Kontakt zur Meldestelle HinSchG der AWO Werra-Meißner

Datenschutz Nordhessen

Meldestelle AWO WMK

Bernhard-Engelhardt-Straße 6

37269 Eschwege

 

Telefon: 05651 4799162

Telefax: 05651 4799816

Mail: awo@datenschutz-nordhessen.de

Web: www.awo-hinweisgeber.de