Bundesstiftung Mutter und Kind
Sie können bei uns einen Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftung ’Mutter und Kind’ stellen. Die Stiftung stellt werdenden Müttern in einer finanziellen Notlage Geld für ergänzende Hilfen (z.B. Umstandskleidung, Babyerstausstattung, Ergänzung der Wohnungseinrichtung, usw.) zur Verfügung. Diese Zuschüsse werden nicht auf das Arbeitslosengeld II und andere Sozialleistungen angerechnet. Ein Rechtsanspruch auf diese Mittel besteht jedoch nicht.
Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität
An den Anlagen 8
37269 Eschwege
Tel. 05651 3076 - 20
Fax 05651 3076 - 30
Montag und Mittwoch 9:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
beratungsstelle@awo-werra-meissner.de
Das brauchen Sie für den Antrag
Für den Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind ist ein persönliches Beratungsgespräch notwendig. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin! Zum Gespräch bringen Sie bitte mit:
- Gültige Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Mutterpass
- Einkommensbelege der letzten drei Monate
- Wenn Sie mit dem Vater des Kindes zusammen wohnen, auch seine Einkommensbelege der letzten drei Monate
- Mietvertrag
Hierfür können Sie Geld beantragen
Die Mittel sollen verwendet werden zum Beispiel für
- Schwangerschaftskleidung
- Kliniktasche
- Babyerstausstattung
- Ergänzung der Wohnungseinrichtung
- Notwendige Möbel, z.B. Kinderbett und Wickeltisch
- Weiterführung des Haushalts
- Betreuung des Kleinkinds durch andere Personen