Bundesstiftung Mutter und Kind

Sie können bei uns einen Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftung ’Mutter und Kind’ stellen. Die Stiftung stellt werdenden Müttern in einer finanziellen Notlage Geld für ergänzende Hilfen (z.B. Umstandskleidung, Babyerstausstattung, Ergänzung der Wohnungseinrichtung, usw.) zur Verfügung. Diese Zuschüsse werden nicht auf das Arbeitslosengeld II und andere Sozialleistungen angerechnet. Ein Rechtsanspruch auf diese Mittel besteht jedoch nicht.

Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität

An den Anlagen 8
37269 Eschwege
Tel. 05651 3076 - 20
Fax  05651 3076 - 30
Montag und Mittwoch 9:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

 

beratungsstelle@awo-werra-meissner.de

Das brauchen Sie für den Antrag

Für den Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind ist ein persönliches Beratungsgespräch notwendig. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin! Zum Gespräch bringen Sie bitte mit:

  • Gültige Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Mutterpass
  • Einkommensbelege der letzten drei Monate
  • Wenn Sie mit dem Vater des Kindes zusammen wohnen, auch seine Einkommensbelege der letzten drei Monate
  • Mietvertrag

Hierfür können Sie Geld beantragen

Die Mittel sollen verwendet werden zum Beispiel für

  • Schwangerschaftskleidung
  • Kliniktasche
  • Babyerstausstattung
  • Ergänzung der Wohnungseinrichtung
  • Notwendige Möbel, z.B. Kinderbett und Wickeltisch
  • Weiterführung des Haushalts
  • Betreuung des Kleinkinds durch andere Personen