Die Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität der AWO darf die erforderlichen Bescheinigungen nach § 218 a StGB ausstellen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt auf Wunsch anonym. Sie kann während unserer Sprechzeiten erfolgen, ansonsten vereinbaren Sie bitte einen Termin. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Zwischen der Beratung und dem möglichen Schwangerschaftsabbruch müssen mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen.
Bitte beachten Sie: Die Schwangerschaftskonfliktberatungen werden nicht in Anwesenheit von Kindern durchgeführt. Bitte sorgen Sie während dieser Zeit gegebenenfalls für Kinderbetreuung.
Weitere Informationen: www.familienplanung.de/beratung
Team Beratungsstelle
An den Anlagen 8
37269 Eschwege
Tel. 05651 3076 - 20
Fax 05651 3076 - 30
Montag und Mittwoch 9:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
beratungsstelle@awo-werra-meissner.de
Nach § 218 a StGB wird ein Schwangerschaftsabbruch nicht bestraft,
Eine Beratung ist nicht erforderlich,
Die Beratung erfolgt auf Wunsch anonym, sie unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos.
Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation trägt die Krankenkasse die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch.
Haben Sie nur ein geringes oder gar kein persönliches Einkommen? Dann stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Land. Diesen Antrag können Sie auch stellen, wenn Sie nicht krankenversichert sind.
Liegt Ihr persönliches Einkommen oberhalb der gesetzlichen Grenze, tragen Sie die Kosten selbst.