Bundesstiftung Mutter und Kind

Wenn Sie schwanger sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie bei uns einen Antrag auf Zuschüsse aus der Bundesstiftung Mutter und Kind stellen. Diese Mittel sollen Ihnen helfen, die zusätzliche Belastung in der Schwangerschaft besser zu bewältigen.

Gut zu wissen:
Die Zuschüsse werden nicht auf Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen angerechnet. Ein Rechtsanspruch besteht allerdings nicht – über die Unterstützung wird im Einzelfall entschieden.

Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität

An den Anlagen 8
37269 Eschwege
Tel. 05651 3076 - 20
Fax  05651 3076 - 30
Montag und Mittwoch 9:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

 

beratungsstelle@awo-werra-meissner.de

So stellen Sie einen Antrag

Für die Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch in unserer Beratungsstelle erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Zum Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Gültige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Mutterpass
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
  • Wenn Sie mit der anderen Bezugsperson des Kindes zusammenleben: auch deren Einkommensnachweise
  • Mietvertrag

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?

Die Mittel aus der Stiftung können zum Beispiel für folgende Ausgaben genutzt werden:

  • Schwangerschaftskleidung
  • Kliniktasche
  • Babyerstausstattung
  • Ergänzung der Wohnungseinrichtung
  • Notwendige Möbel wie Kinderbett oder Wickeltisch
  • Weiterführung des Haushalts
  • Betreuung eines Kleinkindes durch andere Personen